Ahndung Spielberechtigung
Nach wiederholten Problemen bei der Begleichung der Ahndungsgebühr wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Aussprechen einer Ahndung am Spieltag (Übergabe Ahndungsformular) oder nachträglich durch den Sportausschuss die Begleichung innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung. Wird die Gebühr nicht innerhalb der Frist überwiesen, so ist der betreffende Spieler für den nächsten Spieltag und bis zur erfolgten Zahlung nicht startberechtigt.
